Was ist zu tun bei einem Todesfall in der Familie?


Sollte Ihr Angehöriger zu Hause verstorben sein, so ist zunächst ein Arzt (im günstigsten Fall der behandelnde Hausarzt) zu verständigen. Dieser wird den Verstorbenen auf die üblichen Zeichen des Todes untersuchen und einen Leichenschauschein ("Totenschein") ausstellen. Als nächstes melden Sie sich bei dem Bestatter Ihres Vertrauens. Er wird alle anderen Schritte für Sie koordinieren.

Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim verstorben ist, teilen Sie der dort zuständigen Person mit, welcher Bestatter verständigt werden soll.

 

 

Für die Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt werden benötigt:

- Todesbescheinigung (Leichenschauschein) des Arztes (alle Ausfertigungen) und
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung des Verstorbenen und
- bei ledigen Verstorbenen: die Geburtsurkunde oder
- bei verheirateten Verstorbenen: die Eheurkunde (bei verwitweten

  Verstorbenen zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten) und

- bei geschiedenen Verstorbenen: die Eheurkunde sowie das rechtskräftige

  Scheidungsurteil